Erben&Schenken, Errichtung von Stiftungen

Erben&Schenken        

Erben und Schenken werden vom Steuergesetzgeber z. Zt. gleich behandelt. Im steuerlichen Ergebnis spielt es keine Rolle, ob Vermögen im Todesfall des Erblassers oder durch Schenkung übertragen wird.

Steuerzahlungen können mit unseren Modellen sehr oft verringert werden.

Errichtung von Stiftungen

Sie haben keine Erben?

Sie wollen keiner Stiftung beitreten?

Sie wollen eine eigene Stiftung gründen, steueroptimiert, unter Ihrem eigenen Namen?

Für Zwecke, die Sie sich vorstellen und wünschen?

Sprechen Sie uns an. Mit unseren Partnern sorgen wir für die optimale Gestaltung.

Aufgrund der vorhandenen rechtlichen Regelungen kann keine Steuer-oder Rechtsberatung angeboten werden.